Wer, was, wie viel: darüber entscheiden Sie

Das Erbe kann nach dem Tod zu dem Streitthema schlechthin werden – und genau das sollten Sie verhindern, indem Sie vorab klare Verhältnisse schaffen. Verfassen Sie von Hand Ihr Testament, unterschreiben Sie es, hinterlegen Sie es bei einem Notar und sagen Sie darin zweifelsfrei, wer nach Ihrem Tod was erben soll. Bitte beachten: Es gibt immer gesetzliche Pflichtanteile. Verfassen Sie kein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, die nach Angehörigen ersten, zweiten und dritten Grades unterscheidet.
Alles Wichtige dazu bietet diese Broschüre:

www-bmj.de

Bitte beachten Sie >

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung

Digital Aufräumen entlastet

Haben Sie schon einmal gezählt …

… wie viele Online-Konten bei Versanddienstleistern und Urlaubsportalen, Abos bei Streamingdiensten Sie haben? Oder wie viele Bild- und Textdateien auf Ihrem Computer, Handy oder Server gespeichert sind? All das ergibt nach dem Tod den digitalen Nachlass.

Er kann aus banalen oder sensiblen Daten bestehen und die gilt es je nach Art zu kündigen, zu sichern oder gegebenenfalls zu vernichten. Ein geplantes Tabula Rasa kann schon zu Lebzeiten Sinn machen. Nach ihrem Tod sollte das eine Vertrauensperson übernehmen, die Sie vorher aussuchen und sie auch mit den benötigten Zugangsdaten versorgen sollten. Alternativ übernehmen die Verwaltung des digitalen Nachlasses auch (kostenpflichtig) Systemhäuser.

Für den Ernstfall vorbereitet sein

Die Vorsorgevollmacht

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Weil sie sehr alt oder sehr krank sind. Dann wäre es gut, wenn eine Vertrauensperson an ihrer Stelle für Sie entscheidet und zum Beispiel einen Umzug organisiert, mit dem Pflegedienst kommuniziert und einiges mehr. Dafür gibt es die Vorsorgevollmacht.

 

 

 

 

Die Organspende

Sie können nach dem Tod zum Lebensretter werden, indem Sie Ihre Organe spenden. Wenn Sie sich das vorstellen können, sollten Sie es in einem Organspendeausweis explizit erklären und den Ausweis mit sich führen. Auch online können Sie sich als Organspender registrieren lassen. Infos dazu finden Sie unter:

www.organspende-info.de

 

Die Patientenverfügung

Sollten Sie so schwer erkranken oder nach einem Unfall so schlimm verletzt sein, dass sie nur mit lebenserhaltenden Maßnahmen am Leben erhalten werden könnten – dann ist es wichtig zu wissen, ob Sie das möchten. Überlassen Sie diese Entscheidung nicht Ihren Angehörigen, sondern treffen Sie sie selbst. Für die Ärzte ist sie bindend.
Mehr zum Thema finden Sie hier:

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