Ihr Abschied so selbst­bestimmt wie Ihr Leben.

Wie jetzt? Ich soll mich mit meinem eigenen Tod befassen? Mir vorstellen, wie ich in einem Sarg liege, wie Menschen mich verabschieden, wie ich beigesetzt werde? Unsere Empfehlung lautet: Ja, das sollten Sie tun. Weil Ihnen eine Bestattungsvorsorge ebenso hilft wie den Menschen in Ihrem Umfeld, jenen also, die einst Ihre Hinterbliebenen sein werden.

Unser Gespräch über Ihre existenziellen Fragen und Wünsche

Wenn Sie möchten, helfen wir Ihnen hierbei. In einem tiefgründigen gemeinsamen Gespräch sprechen wir alle Ihre Fragen, Anregungen und auch Ängste an. Gemeinsam halten wir fest, wie Sie sich Ihren Abschied vorstellen. Vielleicht gibt es den einen Song, der Sie ein Leben lang begleitet hat, und für Sie gesungen oder gespielt werden darf. Oder Ihre Lieblingsblume. die bitte ein Teil der Dekoration sein soll.

Viele Menschen haben bereits eine Vorstellung davon, wie und wo Sie gerne bestattet werden möchten. In einem Wald, auf hoher See oder in einer Urnenwand. Nur Mut, sprechen Sie Ihre Wünsche offen aus. In einem Vorsorgevertrag können wir diese für Sie festhalten und jederzeit ergänzen oder ändern. Sodass Sie, wenn es einst so weit ist, genau die Bestattung bekommen, die Ihnen und Ihrem Wesen entspricht. So, wie Sie es sich gewünscht haben.

Mit einem Treuhand­vertrag auf Nummer sicher gehen

Eine Bestattung ist so vielfältig, dass es unfair wäre, ihre Kosten hier pauschal mit einer Summe X zu beziffern. Was uns viel wichtiger ist: Sie sollten die Finanzierung Ihrer Bestattung früh genug absichern. Sodass Sie zum Beispiel genau den Sarg, die Urne, die Trauerfeier, die Bestattungsart bekommen, die Sie haben möchten. Hierfür eignet sich ein Treuhandvertrag mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG besonders gut.

 

 

 

Fünf Vorteile des Treuhandvertrags:

  • Das Geld ist mündelsicher und zweckgebunden angelegt. Es darf also ausschließlich für Ihre Bestattung ausgegeben werden und zum Beispiel nicht für die Kosten Ihrer Pflege im Alter.
  • Die Verzinsung ist besser als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
  • Die Geldanlage ist sicher – durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, bei der das Konto liegt.
  • Es entstehen keine laufenden Beiträge wie bei einer Versicherung
  • Sie können einen Einmalbetrag fest anlegen und jederzeit ergänzen.

Sterbegeld-
versicherung

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Sterbegeld?

Das war einmal. Schon im Jahr 2004 wurde es abgeschafft, und das bedeutet: Jeder Mensch ist für die Absicherung von Bestattungskosten selbst verantwortlich.

Dafür gibt es die Sterbegeldversicherung, die eine Alternative zum Treuhandkonto ist.

Fünf Vorteile der Sterbe­geld­versicherung:

  • Sie können bis zum 80. Lebensjahr in der Versicherung aufgenommen werden, ohne Gesundheitsfragen gestellt zu bekommen
  • Es können Beträge von 1.500 bis 10.000 Euro angespart werden und das über Monats-, Jahres- oder Einmalzahlungen – und somit auch in niedrigen Raten
  • der bürokratische Aufwand ist gering
  • Sie erhalten eine anteilige Überschussbeteiligung
  • Im Leistungsfall (also wenn Sie sterben) gibt es keine Wartezeit. Mit einer Ausnahme: Sterben Sie im ersten Versicherungsjahr nicht durch einen Unfall, erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme.

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